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   BVerwG, 30.09.1959 - VI C 378.56   

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https://dejure.org/1959,668
BVerwG, 30.09.1959 - VI C 378.56 (https://dejure.org/1959,668)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1959 - VI C 378.56 (https://dejure.org/1959,668)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1959 - VI C 378.56 (https://dejure.org/1959,668)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Evangelische Landeskirchen als zur Übernahme eines Staatsbediensten von Amts wegen berechtigte Einrichtungen i.S.d. § 2 Abs. 3 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    G 131 § 2 Abs. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 9, 179
  • DÖV 1960, 25
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.1955 - III ZR 148/54

    Kirchenbeamte und Art. 131 GrundG

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1959 - VI C 378.56
    Bedienstete der Kirchen in das Gesetz zu Art. 131 GG einzubeziehen, bestand dagegen, worauf der Beklagte mit Recht hinweist, kein Grund, weil die Regelung der Rechtsverhältnisse dieser Personen, soweit sie vom Zusammenbruch des Reiches betroffen waren, nach der Auffassung des Grundgesetzgebers (vgl. Art. 140 GG i.V. mit Art. 137 WRV; siehe auch BGHZ 18, 373 [375]) nicht Sache des Staates, sondern der Kirchen selbst war.
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1959 - VI C 378.56
    Der Gesetzgeber hat sich dahin entschieden, grundsätzlich keine Personalkosten für die Angehörigen solcher Dienststellen zu übernehmen (vgl. BVerfGE 3, 162 [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvR 323/51] [185]), Nichtgebietskörperschaften also nur insoweit zu berücksichtigen, als sie bereits vor dem 30. Januar 1933 "Dienstherrnfähigkeit" gehabt hatten.
  • BVerwG, 29.05.1958 - II C 211.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1959 - VI C 378.56
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Auslegung des § 2 Abs. 3 G 131 bereits entschieden, daß von Amts wegen der Bedienstete übernommen worden ist, der bei der Übernahme nicht förderlich mitgewirkt hat (Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG II C 211.57 - [DÖV 1958, 826 = DVBl. 1958, 652 = ZBR 1958, 346 [BVerwG 29.05.1958 - BVerwG II C 211.57]]).
  • BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 413/53

    Teilweise Verfassungswidrigkeit der Anlage zum G131

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1959 - VI C 378.56
    Berücksichtigt sind nur solche Nichtgebietskörperschaften, die entweder nach dem 30. Januar 1933 durch Zusammenschluß bereits bestehender älterer Körperschaften oder formal zwar erst nach diesem Zeitpunkt gebildet worden sind, deren Tätigkeit aber sowohl vor 1933 als auch wieder nach 1945 überwiegend von juristischen Personen des öffentlichen Rechts wahrgenommen worden ist und wird (vgl. BVerfGE 6, 246 [251]).
  • BVerwG, 25.10.1968 - VI C 1.65

    Rechtsmittel

    Es war nach der Auffassung des Grundgesetzgebers nicht Aufgabe des Staates, die durch den Zusammenbruch des Reiches betroffenen Rechtsverhältnisse der Kirchenbediensteten zu regeln, sondern Aufgabe der Kirche selbst, wie sich aus Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 WRV ergibt (vgl. BVerwGE 9, 179 [182]; siehe auch BGHZ 18, 373 [375]; Holtkotten im Bonner Kommentar, Art. 131 GG, Anm. II A 1 b; Mangoldt, Das Bonner Grundgesetz, Art. 131 Anm. 2).
  • BVerwG, 28.09.1961 - VI CB 87.59

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereits in seinemUrteil vom 30. September 1959 - BVerwG VI C 378.56 - (BVerwGE 9, 179 [182]) unter Hinweis auf BGHZ 18, 373 [375] ausgeführt, daß die Regelung der Rechtsverhältnisse der vom Zusammenbruch des Reiches betroffenen Bediensteten der Kirchen nicht Sache des Staates, sondern Sache der Kirchen war.
  • BVerwG, 17.05.1961 - VI C 163.59

    Rechtsmittel

    Jedenfalls ist sie nicht in der Anlage A, wie es die genannte Gesetzesvorschrift voraussetzt (vgl. dazu BVerwGE 9, 179), aufgeführt.
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